Zählerantrag online abgeben
Beratung, Information und Zähleranträge
Sie erreichen uns werktags für Fragen zum Thema Messstellenbetrieb, -Aufbau und -Meldung innerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr.
Kontakt
Für die Abgabe von Zähleranträgen steht Ihnen unser Installateurportal zur Verfügung. Alle Zähleranträge, ausgenommen Strom/Wandlermessung, Gas/Anlagenänderung und Wasser (>20m³/h) müssen über den Onlineweg eingereicht werden. Die Eintragung im Installateurverzeichnis (VIU oder Gast) bzw. Registrierung im Installateurportal ist in allen Fällen vorab durchzuführen. Für die Ausnahmen verwenden Sie bitte die unten stehenden Formulare unter Downloads.
So reichen Sie einen Zählerantrag ein
Melden Sie sich bitte mit Ihren Login-Daten im Installateurportal an und navigieren im Menü zu einer der beiden Möglichkeiten, um einen Zählerantrag zu erstellen:
- Wenn Sie die verantwortliche Fachkraft sind, wählen Sie als Profil „Fachkraft" aus und erstellen Ihre Zähleranträge und Meldungen dort.
- Wenn Sie Zähleranträge vorbereiten wollen, wählen Sie als Profil „Firma" aus, erstellen einen Antrag und ordnen diesen einer verantwortlichen Fachkraft zu. Die Fachkraft muss die Anträge dann final freigeben.
In beiden Fällen erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung per E-Mail mit der Aufforderung, einen Termin mit unserer Disposition zu vereinbaren.
Alles auf einen Blick: Erklärvideos für Fachkräfte
Hier finden Sie übersichtliche Videoanleitungen zur Funktionsweise des Installateurportals bei Zählereinbau, -Wechsel und -Ausbau in den Sparten Strom, Gas und Wasser sowie für Erzeugungsanlagen.
Haushaltsstrom
Haushaltsstrom
Antrag für Zählereinbau
Antrag für Zählerwechsel
Antrag für Zählerausbau
Erzeugungsanlage
Erzeugungsanlage
Antrag für Zählereinbau
Antrag für Zählerwechsel
Antrag für Zählerausbau
Gas
Antrag für Zählereinbau
Antrag für Zählerwechsel
Antrag für Zählerausbau
Wasser
Antrag für Zählereinbau
Antrag für Zählerwechsel
Alles Wichtige rund ums Zählerwesen
Anmeldungen zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung, Planungshilfen sowie relevante Verordnungen und Richtlinien aus den Netzsparten Strom, Gas, Wasser und Wärme haben wir kompakt für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen rund ums Zählerantragswesen haben und zusätzliche Informationen zur Abgabe Ihres Zählerantrags benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Erdgas und Strom: Informationen im Überblick
Erdgas
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Gas
Ergänzende Bestimmungen Gas zur TRGI
Weitere Verordnungen, Ergänzungen und Richtlinien
Strom
Zähleranträge / Inbetriebsetzungsmeldung
Verwenden Sie die untenstehenden Anträge für die Meldung von Anlagen mit Wandlermessung. Alle anderen Anträge stellen Sie bitte online über das Installateurportal.
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Strom
Anmeldung zur Zählersetzung Strom Erzeugungsanlagen
Schlüsselformular
Ausfüllbares Schlüsselausgabeformular
Mieterstrom
Anmeldung zur Zählersetzung Mieterstrom
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach §14a EnWG (neue Vorgabe seit 01.01.2024)
Details zum Anmeldeprozess und erhalten Sie auf der Webseite des Netzbetreibers NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH: steuerbare Verbrauchseinrichtungen
→ Meldung der §14a Anlage inkl. dem Inbetriebsetzungsdatum über das PDF Anmeldung und IBS-Inbetriebsetzung §14a EnWG
Zusammenfassung:
Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur gelten seit dem 01.01.2024 neue Bestimmungen für SteuVE nach §14a EnWG. SteuVE sind seit dem 01.01.2024 verpflichtend:
- Private Ladepunkte für E-Mobilität (z. B. Wallbox) mit >4,2 kW
- Stromspeicher (Bezug) >4,2 kW
- Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung zur Raumheizung mit Summenleitung (mehrere Wärmepumpen werden addiert) >4,2 kW
- Anlagen zur Raumkühlung (mehrere Anlagen werden addiert) >4,2 kW
Alle nicht definierten Geräte sind keine SteuVE und können auch nicht freiwillig als SteuVE eingestuft werden, um reduzierte Netzentgelte in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Elektro-Speicherheizungen
- Direktheizungen
- Durchlauferhitzer
- Elektrisch betriebene Wärmespeicher ohne Betrieb einer Wärmepumpe
Weitere Details und technische Informationen sind in unseren technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten und umzusetzen.
Technische Anschlussregel für die Niederspannung – TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4105):
Die TAR kann über den VDE Verlag bezogen werden.
Wasser und Wärme: Informationen im Überblick
Wasser
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Wasser
Bestimmungsgemäße Instandhaltung der Trinkwasserinstallation für Betreiber
Bestimmungsgemäßer Betrieb von Trinkwasserinstallation für Betreiber
Ergänzungen (Planungshilfen) zur DIN 1988
Informationsblatt Spannungsfreie Montage Wasserzähler
Kostenpflichtige Versorgungsunterbrechung Wasser
Weitere Verordnungen, Ergänzungen und Richtlinien
Wärme
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Wärme
Ergänzende Bestimmung für das Errichten von Messanlagen im Verantwortungsbereich der Mainova AG
Auf der Webseite der Mainova AG finden Sie die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Wärme (Dampf und Heizwasser).