
Zählerantrag online abgeben
Beratung, Information und Zähleranträge
Sie erreichen uns werktags für Fragen zum Thema Messstellenbetrieb, -Aufbau und -Meldung innerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr.
Für die Abgabe von Zähleranträgen steht Ihnen unser Installateurportal zur Verfügung. Alle Zähleranträge, ausgenommen Strom/Wandlermessung, Gas/Anlagenänderung und Wasser (>20m³/h) müssen über den Onlineweg eingereicht werden. Die Eintragung im Installateurverzeichnis (VIU oder Gast) bzw. Registrierung im Installateurportal ist in allen Fällen vorab durchzuführen. Für die Ausnahmen verwenden Sie bitte die unten stehenden Formulare unter Downloads.
So reichen Sie einen Zählerantrag ein
Melden Sie sich bitte mit Ihren Login-Daten im Installateurportal an und navigieren im Menü zu einer der beiden Möglichkeiten, um einen Zählerantrag zu erstellen:
- Wenn Sie die verantwortliche Fachkraft sind, wählen Sie als Profil „Fachkraft" aus und erstellen Ihre Zähleranträge und Meldungen dort.
- Wenn Sie Zähleranträge vorbereiten wollen, wählen Sie als Profil „Firma" aus, erstellen einen Antrag und ordnen diesen einer verantwortlichen Fachkraft zu. Die Fachkraft muss die Anträge dann final freigeben.
In beiden Fällen erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung eine Bestätigung per E-Mail mit der Aufforderung, einen Termin mit unserer Disposition zu vereinbaren.
Alles auf einen Blick: Erklärvideos für Fachkräfte
Hier finden Sie übersichtliche Videoanleitungen zur Funktionsweise des Installateurportals bei Zählereinbau, -Wechsel und -Ausbau in den Sparten Strom, Gas und Wasser sowie für Erzeugungsanlagen.
Haushaltsstrom
Haushaltsstrom

Antrag für Zählereinbau

Antrag für Zählerwechsel

Antrag für Zählerausbau
Erzeugungsanlage
Erzeugungsanlage

Antrag für Zählereinbau

Antrag für Zählerwechsel

Antrag für Zählerausbau
Gas

Antrag für Zählereinbau

Antrag für Zählerwechsel

Antrag für Zählerausbau
Wasser

Antrag für Zählereinbau

Antrag für Zählerwechsel
Alles Wichtige rund ums Zählerwesen
Anmeldungen zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung, Planungshilfen sowie relevante Verordnungen und Richtlinien aus den Netzsparten Strom, Gas, Wasser und Wärme haben wir kompakt für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen rund ums Zählerantragswesen haben und zusätzliche Informationen zur Abgabe Ihres Zählerantrags benötigen, .
Erdgas und Strom: Informationen im Überblick
Erdgas
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Gas
Ergänzende Bestimmungen Gas zur TRGI
Weitere Verordnungen, Ergänzungen und Richtlinien
Strom
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach §14a EnWG (neue Vorgabe seit 01.01.2024)
Durch die Festlegung der Bundesnetzagentur gelten seit dem 01.01.2024 neue Bestimmungen für SteuVE nach §14a EnWG. SteuVE sind seit dem 01.01.2024 verpflichtend:
- Private Ladepunkte für E-Mobilität (z. B. Wallbox) mit >4,2 kW
- Stromspeicher (Bezug) >4,2 kW
- Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung zur Raumheizung mit Summenleitung (mehrere Wärmepumpen werden addiert) >4,2 kW
- Anlagen zur Raumkühlung (mehrere Anlagen werden addiert) >4,2 kW
Alle nicht definierten Geräte sind keine SteuVE und können auch nicht freiwillig als SteuVE eingestuft werden, um reduzierte Netzentgelte in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Elektro-Speicherheizungen
- Direktheizungen
- Durchlauferhitzer
- Elektrisch betriebene Wärmespeicher ohne Betrieb einer Wärmepumpe
Weitere Details und technische Informationen sind in unseren technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten und umzusetzen.
Informieren Sie sich auf der Webseite des Netzbetreibers NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH im Detail über steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Strom
Anmeldung zur Zählersetzung Strom Erzeugungsanlagen
Hinweis: Seit dem 01.01.2024 sind Anlagen nach §14a anzumelden und eine Inbetriebsetzung (IBS) zu melden. Bitte nutzen Sie hierfür das zur Verfügung gestellte Formular zur IBS:
Anmeldung und IBS - Inbetriebsetzung nach § 14a EnWG
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an folgende E-Mail-Adresse:
Betreff: IBS - Max Musterstraße 99
Technische Anschlussregel für die Niederspannung – TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4105):
Die TAR kann über den VDE Verlag bezogen werden.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das 0,4-kV-Niederspannungsnetz der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM GmbH)
Ausfüllbares Schlüsselausgabeformular
Weitere Verordnungen, Ergänzungen und Richtlinien
Mieterstrom
Anmeldung zur Zählersetzung Mieterstrom
Wasser und Wärme: Informationen im Überblick
Wasser
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Wasser
Bestimmungsgemäße Instandhaltung der Trinkwasserinstallation für Betreiber
Bestimmungsgemäßer Betrieb von Trinkwasserinstallation für Betreiber
Ergänzungen (Planungshilfen) zur DIN 1988
Informationsblatt Spannungsfreie Montage Wasserzähler
Kostenpflichtige Versorgungsunterbrechung Wasser
Weitere Verordnungen, Ergänzungen und Richtlinien
Wärme
Anmeldung zur Zählersetzung/Inbetriebsetzung Wärme
Planungshilfe für das Errichten einer Messstrecke im Fern- und Nahwärmenetz der Mainova AG
Auf der Webseite der Mainova AG finden Sie die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für Wärme (Dampf und Heizwasser).