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3 Monatsanschreiben (Strom)

Ankündigung zum Wechsel auf moderne Messtechnik

Im Zuge der bundesweiten Einführung moderner Messtechnik wird Ihr Stromzähler durch ein neues Gerät ersetzt. Der Wechsel erfolgt durch unsere autorisierten Fachkräfte und ist für Sie kostenfrei (ausgenommen ist der vorzeitige Ausstattungswunsch). Eine schriftliche Ankündigung erfolgt 3 Monate zuvor.
Je nach technischer Ausstattung Ihres Anschlusses und Ihrem mittleren Stromverbrauch in den letzten 3 Jahren erhalten Sie entweder eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys):

  • Eine moderne Messeinrichtung (mME) besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige, die Ihren Verbrauch präzise erfasst und ihn auf dem Display, geschützt durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), anzeigt. Sie ersetzt den bisherigen analogen Zähler.
  • Ein intelligentes Messsystem (iMSys, auch Smart Meter genannt) besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway), die eine sichere und automatische Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten ermöglicht.

Mit dieser Umstellung leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende und profitieren von mehr Transparenz und Komfort bei der Verbrauchserfassung.
Weitere Informationen zum genauen Ablauf und Termin erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wechsel.

Vorabinformation Zählerwechsel: Musteranschreiben mME

Vorabinformation Zählerwechsel: Musteranschreiben iMSys

Häufige Fragen zum 3 Monatsanschreiben

Einen Termin können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vereinbaren. Wir werden in der nächsten Zeit eine genauere Routenplanung unseres Außendienstes vornehmen. Infolgedessen erhalten Sie ein zweites Anschreiben mit einem Termin. Bei Komplikationen können Sie sich gerne melden und einen neuen Termin ausmachen. Das Anschreiben ist eine Vorabinformation, zu der wir verpflichtet sind, daher bitten wir um Verständnis.

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Grundsätzlich sind alle an ein Stromnetz angeschlossene Kunden von einem Zählerwechsel betroffen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir verpflichtet, bis spätestens 2032 alle in unserem Netzgebiet befindlichen Zähler sukzessive auszutauschen. Verankert ist dies im Messtellenbetriebsgesetz (MsbG): (MsbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis)

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Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir verpflichtet, bis spätestens 2032 alle in unserem Netzgebiet befindlichen Zähler sukzessive auszutauschen. Das bedeutet, dass wir auch Zähler tauschen müssen, die eigentlich noch eichgültig sind, damit wir die gesetzlichen Vorgaben einhalten können.

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Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind wir verpflichtet, jede Verbrauchsstelle mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) auszustatten. Ihr Verbrauch hat diesen Wert überschritten, weshalb die Installation eines iMSys erforderlich ist.

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Der Installateur muss:

  • sich per Dienstausweis als Mitarbeiter der Mainova Service Dienste GmbH ausweisen können
  • die alte Messeinrichtung mitnehmen
  • einen Funktionstest durchführen

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Ihre Anwesenheit ist nicht direkt notwendig, jedoch muss eine volljährige Person anwesend sein, die dem Installateur Zugang zur Messeinrichtung ermöglicht.

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Die Installation einer modernen Messeinrichtung sollte in der Regel nicht mehr als 15 – 30 Minuten in Anspruch nehmen. Etwas länger dauert die Installation eines intelligenten Messsystems, da eine Datenkommunikation sichergestellt werden muss. Hier können vor allem bauliche oder technische Besonderheiten die Installation verzögern.

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Die Kosten für Umbau und Betrieb der intelligenten Zähler trägt der Stromkunde. Hierzu wurde für den Pflichteinbau von der Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, aus der sogenannte Preisobergrenzen (POG) abgeleitet wurden. Die Preisobergrenze bestimmt die maximal durch einen grundzuständigen Messstellenbetreiber abrechenbaren Messentgelte und ist nach kWh-Grenzen gestaffelt. Außerdem berücksichtigt sie, welche Einsparungen der Einzelne nach Umbau – durch die höhere Transparenz des Verbrauchs – erreichen kann. Sollten Sie sich für einen freiwilligen Einbau durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden, werden die Kosten für den Umbau und den Betrieb in einer bilateralen Vereinbarung festgelegt.

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Die Eigentumsgrenze zum Verteilnetz ist der Sicherungsabgang im Hausanschlusskasten. Ab diesem Punkt ist der Eigentümer dafür verantwortlich, einen geeigneten Platz für die Installation zur Verfügung zu stellen. Er trägt auch die Kosten für notwendige Umbauten am Zählerschrank. Mehr zu den Anforderungen finden Sie in den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz.

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Ein Messstellenbetreiber (MSB) ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen (Zählern) zur Erfassung des Energieverbrauchs. Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) haben Sie das Recht, Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen, sofern dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.

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