Ein Mann mit Tablet in der Hand prüft Zählerstände.

Intelligentes Messsystem (iMSys) auf Kundenwunsch

iMSys – Strommesssysteme der neuen Generation

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist ein digitales Strommesssystem der neuen Generation. Es kombiniert eine moderne Messeinrichtung (mME) mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) – einer sicheren Kommunikationseinheit. Gemeinsam erfassen und übertragen sie Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt.

Das bringt zahlreiche Vorteile – sowohl für Verbraucher als auch für Netzbetreiber:

  • Transparenz: Nutzer sehen genau, wann und wie viel Strom sie verbrauchen – und können gezielt Energie sparen.
  • Digitale Steuerung: Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen und Speicher lassen sich intelligent und effizient steuern.
  • Energiewende: Die Integration von erneuerbaren Energien wird einfacher und das Stromnetz kann besser auf Schwankungen reagieren.

Anfrage intelligentes Messsystem

Ein Wechsel auf ein intelligentes Messsystem ist nur möglich, wenn:

  • zuverlässiger Mobilfunkempfang (für Gateway-Kommunikation) besteht
  • ausreichend Platz im Zählerschrank vorhanden ist
  • der Messstellenbetrieb nicht durch einen Drittanbieter erfolgt
  • keine baulichen Mängel am Zählerplatz vorliegen
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Verbrauch / Erzeugung


Häufige Fragen zum iMSys

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinrichtungseinheit (Smart Meter Gateway). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem. Für Sie heißt das, der Zähler muss nicht mehr abgelesen werden. Die Messwerte werden automatisch an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber fernübertragen.

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Moderne Messeinrichtungen (mME) haben anstelle des mechanischen Zählwerks ein digitales Zählwerk. Dies ermöglicht es dem Verbraucher mittels personalisierter PIN, den Verbrauch in gewissen Intervallen (Stunde, Tag, Woche, Monat) direkt am Messgerät abzulesen. Ihre Daten werden nicht automatisiert übermittelt. 

Bei dem intelligenten Messsystem (iMSys) werden Ihre Daten zum Stromverbrauch standardmäßig alle Viertelstunde erhoben und durch das BSI-konforme Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer (unter anderem Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Lieferant) übertragen. Über ein Webportal können Sie sich Ihre Verbräuche anzeigen lassen.

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Gerne können Sie das hier nachlesen. § 29 MsbG - Einzelnorm

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Die Messwerte werden auf Basis der gesetzlichen Regelung im Messstellenbetriebsgesetz erhoben und dürfen nur zur Erfüllung gesetzlich festgelegter Zwecke verarbeitet und genutzt werden z.B. zu Abrechnungs- und Bilanzierungszwecken.

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Für die Anbindung eines iMSys müssen ein zuverlässiger Kommunikationsweg (z. B. LTE-Empfang, über die separate bereitgestellte SIM-Karte im Gateway) sowie ausreichend Platz im Zählerschrank gewährleistet werden.

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Die Preisblätter für den Messstellenbetrieb können Sie online auf der Webseite der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH abrufen.

Preisblätter Messstellenbetrieb abrufen

Sollten Sie einen vorzeitigen Wechsel Ihres Zählers anstreben, können Sie über das Auftragsmanagement der Mainova ServiceDienste () ein Angebot einholen. 

Nach der Bestellung des kostenpflichtigen Wechsels wird Ihr Anliegen innerhalb der gesetzlichen Pflichten umgesetzt. Die Ausführung kann bis zu 4 Monaten ab Bestelleingang dauern.

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Der Preis ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) § 35 festgelegt. Sonderarbeiten aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände werden über Leistungsnachweis zu den derzeit gültigen Verrechnungssätzen nach Aufwand berechnet.

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Als Netzbetreiber ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihre Daten zu schützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt entsprechend vorgegebener Schutzprofile eine Zertifizierung der Smart Meter Gateways vor und überwacht dabei auch die Prozesse der Gerätehersteller. Zudem hat das BSI verbindliche Sicherheitsrichtlinien für den Betrieb erstellt. Beides bietet ein sehr hohes Sicherheitsniveau.

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Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in dem Haus beziehungsweise in der Wohnung. Ihre Zählerdaten im modernen Messsystem sind nur durch den Zähler und die personalisierte PIN auslesbar. Auf diese PIN hat nur der Vertragspartner/die Vertragspartnerin Zugriff. Sollten Sie den Vertrag kündigen, würden Ihre Daten innerhalb von 30 Tagen automatisch überschrieben.

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Die PIN ermöglicht es Ihnen, in das Untermenü des Zählers zu gelangen. In diesem können Sie dann Ihre Verbräuche ablesen. Die PIN ist bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH anzufragen. Die PIN kann nicht geändert werden, da sie auf dem Messgerät konfiguriert ist.

Für Ihre Jahresablesung benötigen Sie keine PIN, da das Gesamt-Zählregister genau wie beim analogen Zähler dauerhaft sichtbar (Register 1.8.0 sowie 1.8.1 und 1.8.2) ist.

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Alle Informationen bezüglich Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers finden Sie in § 34 (2) und (3) des MsbG.

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Seit dem 01.01.2025 sind nach § 41a des EnWG alle Stromlieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, dazu verpflichtet, ihren Stromkunden mit verbautem iMSys einen dynamischen Tarif anzubieten. Ein solcher dynamischer Tarif spiegelt die Preisentwicklungen an den Spotmärkten wider. So wird beispielsweise mit Bezug auf den jeweiligen Börsenpreis viertelstündlich abgerechnet. Ihr iMSys ermöglicht Ihnen die Nutzung eines solchen Tarifs.

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Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz zwingend vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere § 36 MsbG.

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Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

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Aktuell existieren für Gas keine intelligente Messsysteme. Allerdings müssen neue Gaszähler sicher anbindbar sein.

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