
Terminschreiben (Strom, Gas, Wasser und Wärme)
Terminankündigung des turnusmäßigen Zählerwechsels
Der Wechsel der Zähler in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme wird turnusmäßig durchgeführt. Die Ankündigung mit dem konkreten Termin erhalten Sie schriftlich etwa 2 Wochen im Voraus.
Sollte der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit, diesen individuell in unserem Terminmanagement zu verschieben. Die dafür notwendigen Kontaktdaten sowie weitere Hinweise sind dem Anschreiben zu entnehmen.
Nachfolgend finden Sie ein Musteranschreiben zur Ankündigung des Termins für den Austausch Ihres Stromzählers. Das Anschreiben ist beispielhaft für alle Sparten.
Häufige Fragen zum Terminschreiben
Ein Ankündigungsschreiben erhalten Sie vor dem Terminschreiben. Das Ankündigungsschreiben informiert Sie vorab über einen geplanten Zählerwechsel oder eine technische Umstellung. Es enthält noch keinen konkreten Termin.
Das anschließende Terminschreiben enthält dann den genauen Zeitpunkt sowie weitere Details zur Durchführung des Zählerwechsels. Sollte der angegebene Termin für Sie nicht passen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben.
Auch wenn Ihr aktueller Zähler noch funktioniert, sind wir gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2032 alle Zähler auf moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme umzustellen. Dies dient der Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Energiemarkt.
Ein Ankündigungsschreiben erfordert keine unmittelbare Reaktion. Sie erhalten den konkreten Termin für den Austausch des Zählers separat im Terminschreiben.
Sollte der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit, diesen individuell zu verschieben. Bitte setzen Sie sich dann schnellstmöglich mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unser Termin-Managementsystem.
Nein, der Zählerwechsel ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht abgelehnt werden. Weitere Informationen finden Sie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Der Zählerwechsel wird gemäß der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
Das Ankündigungsschreiben erfordert keine unmittelbare Reaktion. Sie erhalten den konkreten Termin für den Wechsel des Zählers oder eine technische Umstellung separat im Terminschreiben. Sollte der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit, diesen individuell zu verschieben. Bitte setzen Sie sich dann schnellstmöglich mit uns in Verbindung oder nutzen Sie unser Termin-Managementsystem.