Standrohr-Service
Ausgabe, Rückgabe und Wechsel – Standrohr für die externe Wasserversorgung bequem ausleihen
Alle Informationen rund um die Standrohrausgabe
Sie benötigen Wasser für eine Baustelle, Großveranstaltung oder in Ihrem Kleingarten? Ein Standrohr für die externe Wasserversorgung aus dem nächstgelegenen Unterflurhydranten können Sie bei uns ausleihen. Das Wasser beziehen Sie dann aus dem Versorgungsnetz von Mainova. Der Wasserverbrauch wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und über die aktuell gültigen Preise für den Mainova Tarif Aqua Classic abgerechnet. Zusätzlich fällt eine Leihgebühr für unsere Standrohre an.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf für eine Standrohrausleihe online an. Für die reibungslose Abwicklung der Standrohrausgabe benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Wichtig ist, dass Sie uns alle Informationen rechtzeitig über unser Online-Formular übermitteln.
Ausleihbedingungen für Standrohre
Für eine unkomplizierte Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir vorab einige Informationen von Ihnen. Wir werden uns nach Erhalt Ihrer Daten und des Terminwunsches zwecks Vereinbarung eines festen Abhol- und Rückgabetermins mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie: Die Abholung des Standrohrs sollte aus Dispositionsgründen spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Termin bei uns angemeldet werden. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid.
Folgende Standrohre bieten wir an
Maximaler Durchfluss
5 m³/h
Anschluss
Auslaufventil ¾“
Kaution
400 €
Maximaler Durchfluss
20 m³/h
Anschluss
C-Fest-Kupplungsanschluss
Kaution
800 €
Das benötigen Sie für die Standrohrausgabe
- Entnahmestelle (Adresse des Bauvorhabens bzw. der Veranstaltung)
- Wasserzählergröße
- Verwendungszweck (Trinkwasser- oder Bauwassernutzung)
- Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Neukunden)
- Personalausweis des Abholers
- Falls der Firmeninhaber (bzw. Unterschriftsberechtigte) nicht selbst den Vertrag abschließt, muss auf dem Antrag eine Vollmacht für den Beauftragten erfolgen.
- Ihren Personalausweis
- Entnahmestelle (Adresse des Bauvorhabens bzw. der Veranstaltung)
- Wasserzählergröße
- Verwendungszweck (Trinkwasser- oder Bauwassernutzung)
- Ihren Personalausweis
- Gartenpachtvertrag oder Grundbuchauszug
Häufige Fragen zum Standrohr-Service
Für die Abholung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Gewerbekunden:
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht für den Abholer (falls abweichend)
- Personalausweis
- EC-Karte
Privatkunden:
- Vollmacht für den Abholer (falls abweichend)
- Personalausweis
- EC-Karte
Kleingartenbesitzer:
- Personalausweis
- Pachtvertrag
- Bei Eigentum: Auszug aus dem Grundbuch
- EC-Karte
Für die Rückgabe benötigen Sie:
- Standrohr
- Schieberschlüssel
- Personalausweis
Die Voraussetzungen bei der Verwendung eines Standrohrs sind:
- Ein Standrohr darf ausschließlich innerhalb des Versorgungsgebiets der Mainova AG verwendet werden.
- Ein Wechsel des Einsatzortes ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung per E-Mail zulässig. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: .
- Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
- Bei missbräuchlicher Nutzung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Hinweis: Wenn Sie einen Bauwasseranschluss benötigen, wenden Sie sich bitte an die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM).
Das Mietverhältnis ist unbefristet. Ein Austausch des Standrohrs ist nur erforderlich, wenn
- die Eichgültigkeit abgelaufen ist oder
- ein Schaden am Gerät vorliegt.
Es besteht keine Kündigungsfrist. Die Rückgabe ist jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ja, die Bedienungsanleitung liegt in der Standrohrausgabe als Flyer aus. Sie können außerdem in unserem Downloadbereich die Bedienungsanleitung als PDF-Dokument herunterladen.
Das Jahr, in dem die Eichgültigkeit Ihres Standrohrs endet, finden Sie im Mietvertrag unter §2.3. Im entsprechenden Jahr muss das Standrohr bis spätestens Ende September entweder
- zurückgegeben oder
- gegen ein neues Standrohr ausgetauscht werden.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig über das einen Termin, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Für die Vermietung an Firmen und Privatpersonen berechnen wir pro Tag: 1,90 € für ein Standrohr mit Wasserzähler Q3= 4 (alt Qn= 2,5) zzgl. Mehrwertsteuer bzw. 2,20 € für ein Standrohr mit Wasserzähler Q3=16 zzgl. Mehrwertsteuer. Der Mindestpreis beträgt 30,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Neben der Standrohrmiete wird noch der Wasserverbrauch (in m³) gemäß des jeweils gültigen Mainova Aqua Classic Tarif in Rechnung gestellt. Sollte uns keine Freistellung vorliegen, erhebt die Standentwässerung Frankfurt am Main außerdem Schmutzwassergebühren (pro m³ in den Kanal eingeleitetem Wasser).
Für die Vermietung eines Kleingartenstandrohrs mit Wasserzähler Q3= 4 (alt Qn= 2,5) berechnen wir eine Pauschale von 60,- € pro Jahr zzgl. Mehrwertsteuer. Neben der Standrohrmiete wird der Wasserverbrauch (in m³) gemäß des jeweils gültigen Mainova Aqua Classic Tarifs in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem verwendeten Standrohrtyp:
- Typ Q3 = 4: 400 €
- Typ Q3 = 16: 800 €
Die Zahlung erfolgt ausschließlich vor Ort per EC-Karte.
Rückzahlung der Kaution: Die Kaution wird erstattet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vollständige und unbeschädigte Rückgabe des Standrohrs und des Schieberschlüssels
- Begleichung aller offenen Rechnungen
- Vorlage des Original-Kautionsscheins
Wichtig: Kopien oder digitale Versionen des Kautionsscheins werden nicht akzeptiert. Bei Verlust des Original-Kautionsscheins kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail:
- Telefon: 069 213-26342
Wir senden Ihnen dann eine Verlusterklärung, die Sie bitte ausgefüllt an uns zurücksenden.
Die Abrechnungen erhalten Sie wie folgt:
- Kleingärtner erhalten die Abrechnung einmal jährlich, jeweils in dem Monat, in dem das Standrohr entliehen wurde.
- Firmen und Privatpersonen erhalten die Abrechnung vierteljährlich, beginnend mit dem Monat der Entleihe.
- Bei Rückgabe des Standrohrs erhalten Sie außerdem eine Schlussrechnung.
Die Ablesung erfolgt durch eine Selbstablesung. Kleingärtner müssen ihre Zählerstände einmal im Jahr und Firmen und Privatpersonen vierteljährlich übermitteln. Bitte melden Sie Ihre Zählerstände bevorzugt online über die Seite Zählerstand erfassen.
Alternativ ist eine Meldung per E-Mail möglich:
Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Kundennummer oder die Standrohr- bzw. Zählernummer an.
Wichtig: Erfolgt keine fristgerechte Meldung, wird der Verbrauch geschätzt. Bei wiederholter Nichtmeldung muss das Standrohr zur Prüfung vorgeführt werden.
Bitte beachten Sie diese technische Hinweise zur Nutzung des Standrohrs:
- Standrohre werden ausschließlich mit Systemtrenner ausgegeben – dieser darf nicht entfernt werden.
- Reparaturen oder Umbauten am Standrohr oder Zähler sind nicht gestattet.
- Das Standrohr muss vor Frost, Stoß und Überlastung geschützt werden.
- Beschädigte Rohre oder Plomben dürfen nicht verwendet werden.
- Bei Verlust oder Schäden informieren Sie uns bitte umgehend:
E-Mail:
Telefon: 069 213-26342
Mainova stellt im Schadensfall eine schriftliche Schadensrechnung.
Die Informationen zu Standrohrgrößen und Anschlüssen finden Sie in den Ausleihbedingungen unter: https://www.mainova-servicedienste.de/de/dienstleistungen/standrohrausgabe/ausleihbedingungen.
Im Rahmen der Standrohrausleihe bestehen folgende Sorgfalts- und Anzeigepflichten:
- Der Kunde sorgt dafür, dass kein Dritter durch die Standrohrnutzung zu Schaden kommt
- Mainova ist von allen im Zusammenhang mit der Standrohrnutzung gegen Mainova geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter durch den Kunden freigestellt.
- Standrohr und Schieberschlüssel sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
- Verschmutzte Standrohre und Schieberschlüssel werden auf Kosten des Kunden fachgerecht gereinigt.
- Standrohre müssen gegen Stoß, Schlag, Zug, Frost, einseitige Belastung und Überlastung geschützt werden.
- Beschädigte Standrohre dürfen nicht weiter benutzt werden. Das gilt auch für die Plomben am Standrohr.
- Der Kunde haftet für den Verlust und alle verursachten Schäden am Standrohr, dem Schieberschlüssel und am Unterflurhydranten. Mainova stellt im Schadensfall eine schriftliche Schadensrechnung.
Wichtige Hinweise
Bei Vertragsabschluss ist eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Die Bezahlung der Sicherheitsleistung ist nur über ein EC-Karten-Terminal möglich.
Wir sind gerne für Sie da
Adresse:
Mainova ServiceDienste GmbH
Standrohrausgabe (S1-SZ3)
Gutleutstraße 280
60327 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
Mo - Do 06:45 - 15:00 Uhr und Fr 06:45 - 13:30 Uhr
Team Standrohrausgabe